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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen

Wer darf Physiotherapie verordnen?

Es darf von Ärzten aller Fachrichtungen verordnet werden,

inklusive Zahnärzte.


Muss der Arzt auf der Verordnung eine Diagnose angeben?

Ja. Der Physiotherapeut braucht immer eine ärztliche Diagnose, damit er die Leistungen vom Krankenversicherer vergütet erhält. Eine globale, unspezifische Diagnose genügt, z.B. Lumbalgie oder Inkontinenz.


Wie lange ist eine Verordnung für Physiotherapie gültig?

Eine Verordnung gilt für maximal 9 Sitzungen, wobei die erste Behandlung innert 5 Wochen seit der ärztlichen Anordnung durchgeführt werden muss. Wird diese Frist verpasst, wird der Physiotherapeut die Behandlung nicht aufnehmen. Der Arzt wird in der Folge eine neue Verordnung ausstellen müssen.


Kann der Krankenversicherer vom Arzt eine schriftliche Begründung für eine Fortsetzung der Physiotherapie verlangen?

Grundsätzlich ja, nach unserer Ansicht aber erst nach Ablauf von 4 Behandlungsserien à je 9 Sitzungen, also nach 36 Sitzungen. 


Kann der Krankenversicherer die Anzahl Sitzungen pro Patient und pro Jahr festlegen?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Limitierung. 


Können Langzeittherapien verordnet werden?

Ja. Die Frequenz der Behandlungen sollte jedoch der Situation des Patienten angepasst werden. 


Können mehrere Behandlungen pro Tag verordnet werden? 

Ja, zwei Behandlungen pro Tag. Der Arzt muss die Mehrfachbehandlung jedoch ausdrücklich verordnen.


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